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Kindergarten - Neuerungen ab dem Schuljahr 2012/13
Die Bevölkerung des Kantons Luzern hat im Frühling 2011 das revidierte Volksschulbildungsgesetz an der Urne angenommen. Zusammen mit den Verordnungen, die der Regierungsrat basierend auf dem neuen Gesetz erlassen hat, ergeben sich für den Kindergarten die folgenden Neuerungen:
Zweites, freiwilliges Kindergartenjahr
Alle Gemeinden im Kanton Luzern sind verpflichtet, bis zum Beginn des Schuljahres 16/17 den Zweijahreskindergarten anzubieten. Das erste Jahr wird als freiwilliges Jahr ausgestaltet, d.h. die Eltern entscheiden, ob ihr Kind das freiwillige Kindergartenjahr besucht, das zweite Jahr bleibt obligatorisch.
Die Gemeinde Nottwil führt den Zweijahreskindergarten aus finanziellen Gründen vorerst noch nicht ein. Der Gemeinderat entscheidet über die Einführung.
Halbjährlicher Kindergarteneintritt
Erst mit der offiziellen Einführung des Zweijahreskindergartens in Nottwil bekommen die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder nicht nur nach den Sommerferien, sondern auch nach dem ersten Semester für den Kindergarten anzumelden.
Früherer Kindergarteneintritt
Der Kindergartenbesuch ist im Kanton Luzern obligatorisch. Alle Kinder, die vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
Die Eltern bekommen mit dem neuen Volksschulbildungsgesetz aber die Möglichkeit, ihre Kinder bereits früher in das obligatorische Kindergartenjahr zu schicken. Dazu müssen sie neu kein Gesuch mehr schreiben, sondern das Anmeldeformular [36 KB]
, das auf der Homepage der Schule Nottwil (www.schulenottwil.ch) aufgeschaltet ist oder bei der Schulleitung bezogen werden kann, ausgefüllt der Schulleitung abgeben. Anmeldeschluss für den früheren Kindergarteneintritt ist der 31. März.
Die Kinder müssen für einen früheren Kindergarteneintritt folgende Anforderungen erfüllen, ansonsten kann die Schulleitung einen früheren Kindergarteneintritt ablehnen:
selbstständiges Umziehen (vor und nach dem Kindergarten, in der Garderobe beim Sportunterricht)
selbstständiger WC-Besuch (das Kind trägt keine Windeln mehr, geht selbstständig auf die Toilette)
Das Kind kann den Blockzeitenrhythmus (4 Lektionen am Vormittag) gut durchstehen.
Das Kind kann den Schulweg bewältigen.