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Schul-ABC

 

Absenzen Lernende

Falls ein Lernender oder eine Lernende erkrankt ist oder aus anderen zwingenden Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, ist dies der Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn zu melden. Die Klassenlehrperson informiert die Fachlehrperson.
Wenn ein Kind unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt, versuchen die Lehrpersonen spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Eltern zu benachrichtigen.
Werden die Eltern nicht erreicht, wird die Schulleitung informiert, die ihrerseits die Eltern zu erreichen versucht. Bei wiederholtem Nichterreichen wird nach einer Stunde die Polizei informiert.

Ansprechpartner

Ansprechpartner für die Eltern sind die Klassenlehrpersonen. Bei Fragen oder Problemen, welche die Eltern mit den Ansprechpartnern nicht lösen können, steht die Schulleitung zur Verfügung.
Kann mit der Schulleitung keine Einigung erzielt werden, kann eine Partei das zuständige Schulpflegemitglied einschalten.

Aufenthaltszeit auf dem Schulareal

Die Lernenden dürfen sich höchstens eine halbe Stunde vor Lektionsbeginn auf dem Schulareal aufhalten.
Gänge und Schulzimmer werden normalerweise erst 10 Minuten vor Lektionsbeginn betreten. Die Lehrperson kann Ausnahmen bewilligen.
Die Aufenthaltszeit auf dem Schulareal nach Schulschluss unterliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Begabungsförderung (Begafö)

Die Förderung begabter Kinder geschieht einerseits innerhalb der Klasse durch individualisierenden und erweiterten Unterricht (Binnendifferenzierung), andererseits kann ab der dritten Klasse auf das Angebot der „Begafö“ zurückgegriffen werden (Grouping/Pullout). Weitere Auskünfte gibt unsere „Begafö“-Fachperson oder das Konzept Begabungs- und Begabtenförderung.

Konzept [331 KB]

Bibliothek

Die Bibliothekarin legt zu Beginn des Schuljahres die Öffnungszeiten der Schulbibliothek fest.
Über die Öffnungszeiten der Bibliothek werden die Lernenden jeweils zu Beginn des Schuljahres schriftlich informiert.

Deutsch als Zweitsprachige (DAZ)

Als fremdsprachig gelten Kinder, deren Eltern nicht deutsch sprechen, bzw. Kinder, die aus einem fremdsprachigen Gebiet kommen und keine oder nur ungenügende Deutschkenntnisse besitzen. Zur Förderung des sprachlichen Alltags sowie zur sprachlichen Integration in die Regelklasse haben diese Kinder innerhalb des IF-Unterrichts Anrecht auf zusätzlichen Deutschunterricht. Zuziehende, nicht Deutsch sprechende Kinder haben das Anrecht auf bis zu 1 Jahre DaZ-Anfangsunterricht. In den folgenden Jahren haben die Lernenden Anrecht auf einen Deutsch-Aufbauunterricht.

Disziplinarmassnahmen

In der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung sind die Massnahmen aufgelistet, die von der Lehrperson respektive der Schulleitung eingesetzt werden können.
Die Eltern müssen informiert werden, wenn ein Kind länger als im Stundenplan vorgesehen in der Schule bleiben muss.

Duschen

Mindestens einmal pro Woche ist das Duschen nach der Turnlektion für alle Lernenden obligatorisch. Der Zeitpunkt wird von der Lehrperson festgelegt, der Zeitaufwand entsprechend berücksichtigt.

Elternabende / Elternanlässe

In der Regel organisiert die Klassenlehrperson pro Schuljahr einen Elternanlass. Die Lehrpersonen koordinieren ihre Elternabende. An den Elternabenden des Kindergartens und der 1. Primarklassen ist jeweils ein Mitglied der Schulleitung anwesend.

Elterngespräche

Die Lehrpersonen ab der 3. Klasse bieten pro Schuljahr mindestens ein Standortgespräch pro Lernende/Lernender an. Die Lehrpersonen der 1. und 2. Klasse arbeiten mit GBF (Ganzheitlich Beurteilen und Fördern), führen daher drei Elterngespräche pro zwei Schuljahre durch. Die Fachlehrpersonen werden von den Klassenlehrpersonen in die Vorbereitung der Gespräche einbezogen.

Elterninformation

Die Elterninformationen können über ein Kontaktheft, Elternbriefe oder für ältere Lernende mündlich erfolgen. Über Aktivitäten, Schulausfälle oder -verschiebungen werden die Eltern rechtzeitig in geeigneter Form orientiert.

Ferienplan

Der Ferienplan [39 KB] basiert auf den kantonalen Vorgaben. Die kommunalen Rahmenbedingungen werden von der Schulpflege festgelegt.
Am letzten Schultag vor den Ferien (Ausnahme Sommerferien oder von der Schulleitung verordnet) wird der Unterricht gemäss den Zeiten des jeweiligen Stundenplanes gehalten.

Fundbüro

Was auf dem Schulareal während und ausserhalb der Unterrichtszeiten liegen bleibt, wird vom Hauswart (Hugo Kaufmann) eingesammelt und mindestens drei Monate aufbewahrt. Grössere Geldbeträge und offizielle Schlüssel werden auf dem Polizeiposten Sursee abgegeben. Gegenstände, die in der Sporthalle Kirchmatte liegen bleiben, werden ebenfalls vom Hauswart (Franz Imgrüt) aufbewahrt.

Gesetz über die Volksschulbildung

Das Gesetz (Ausgabe vom 22. März 1999) regelt die Kindergartenstufe, die Primarstufe, die Sekundarstufe I der Volksschule, die Sonderschule, die Förderangebote und die schulischen Dienste sowie die Zusatzangebote in diesem Bereich.

Gesundheitsförderung

Für uns ist die Gesundheitsförderung einwichtiges Anliegen. Unsere Hauptschwerpunkte liegen in den drei Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung. Dazu werden im Schuljahr verschiedene Aktionen durchgeführt.
Wir sind Mitglied im kantonalen und schweizerischen Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen.

Hausaufgaben

Der zeitliche Rahmen für Hausaufgaben wird mit folgenden Richtzeiten angegeben:

Klasse 1 und 2: 10 bis 20 Minuten
Klasse 3 und 4: 30 bis 40 Minuten
Klasse 5 und 6: 50 bis 60 Minuten
Sekundarschule: über 60 Minuten

Aus der täglichen Beobachtung im Unterricht wird deutlich, dass manche Lernende das Mehrfache an Zeit brauchen, als ihre „schnellen“ Mitlernenden. Hausaufgaben müssen so gestellt werden, dass jeder sein Pensum in dieser Zeitvorgabe schaffen kann.
Ab der 3. Klasse führen die Lernenden in der Regel ein Hausaufgabenbüchlein. In der 1. und 2. Klasse liegt das Führen eines Hausaufgabenbüchleins in der Entscheidungsfreiheit der Lehrperson.
Wenn Lernende immer viel länger an den Hausaufgaben haben, sollen die Eltern das Gespräch mit der Lehrperson suchen. Gemeinsam forschen sie nach Gründen und suchen eine individuelle Regelung zwischen Lehrperson und Eltern.

Hausaufgaben-Club

Jeweils am Dienstag und Donnerstag werden Kinder zwischen 15.15 und 16.45 Uhr in einem Schulzimmer beim Lösen ihrer Hausaufgaben von einer Person betreut. Kosten pro Tag und Semester: 90.- Fr. Die Anmeldung [36 KB] gilt jeweils für ein Semester.

Kindergarten

Kinder, die im neuen Schuljahr vor dem 1. November das 5. Altersjahr vollenden, sind in dem Schuljahr kindergartenpflichtig, welches am 1. August des gleichen Jahres beginnt. Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen.
Im Verlaufe des aktuellen Schuljahres (11-12) entscheidet die Schulpflege, ab welchem Schuljahr die Schule Nottwil das freiwillige zweite Kindergartenjahr anbietet.

Klassenzuteilungen

Die Klassenzuteilungen [44 KB] werden von der Schulleitung vorgenommen.

KSS

An der Sekundarschule wird nach dem kooperierenden Modell KSS (Kooperierende Sekundarschule) gearbeitet. Wir praktizieren in allen vier Niveaufächern (Mathematik, Deutsch, Englisch, Französisch) die Durchlässigkeit.

Lehrplan

Lehrpläne und die Lehrplananpassungen 2006 orientieren darüber, welche Ziele und Inhalte für die einzelnen Fächer verbindlich sind.
Die in den Lehrplänen formulierten Ziele verlangen entsprechende Lehrmittel. Die Lehrmittel sind eine wichtige Umsetzungshilfe der Lernziele und werden grossteils vom Kanton vorgegeben.

Logopädischer Dienst

Der logopädische Dienst erfasst im Kindergarten und in der Schule Kinder mit Störungen der Sprache in gesprochener und geschriebener Form sowie Störungen der Stimme und der Stimmresonanz. Er klärt Störungen ab und nimmt die notwendigen Behandlungen vor. Er berät Eltern und Lehrpersonen.

Zielgruppe:
Alle Kinder und Jugendlichen, die mit der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache Probleme haben (Alter ca. 2 bis 20 Jahre)

Anmeldung:
Direkt durch die Eltern beim Logopädischen Dienst Sursee.
Alljährlich führt der logopädische Dienst eine Reihenuntersuchung im Kindergarten durch. Dabei werden alle Kinder erfasst und die Eltern bei Problemen informiert.

Dauer:
Die Dauer der logopädischen Therapie ist abhängig vom Schweregrad der Sprachbehinderung.

Mobiltelefone

Auf dem Schulareal und bei Exkursionen ist der Gebrauch des Mobiltelefons und anderer Multimediageräte für Lernende nicht gestattet. Die Lehrperson kann Ausnahmen bewilligen. Die Geräte werden eingezogen und bleiben mindestens 24 Stunden bei der Lehrperson oder bei der Schulleitung. Eingezogene Gegenstände werden zur Rückgabe an die Lernenden, im Wiederholungsfall an die Erziehungsberechtigten, bereitgehalten.

Nottwil aktuell

Die Schule ist jeden Monat in der gemeindeeigenen Informationsschrift präsent. Wichtige Mitteilungen der Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulpflege können Sie monatlich daraus entnehmen. Ebenfalls sind Stimmungs- und Rückblicke von Schulanlässen abgedruckt.

Pausenaufsicht

Die Pausenaufsicht wird von der Schulleitung organisiert. Mehrere Lehrpersonen sind auf verschiedenen Plätzen präsent. Sie achten auf die Einhaltung unserer Hausordnung. Sie leisten erste Hilfe bei Unfällen und Blessuren. Sie sind für alle Kinder da.

Das Pausenareal entspricht dem Schulareal mit folgenden Ausnahmen:
- der Platz unter dem Veloständer
- das Biotop, innerhalb des abgeschlossenen Zaunes
- Sporthallen Kirchmatte und Sagi

Pausenspiele

In jeder Vormittagspause wird das Spielhaus geöffnet. Die Lernenden haben die Möglichkeit verschiedenste Bewegungsspiele auszuleihen.

Qualitätsmanagement

Das Qualitätsmanagement der Volksschulen des Kantons Luzern ist auf drei Ebenen organisiert.
Auf der obersten Ebene wird das Gesamtsystem der Volksschulen des Kantons Luzern durch Berichte des Bildungsdepartements und durch externe wissenschaftliche Berichte durchleuchtet.
Die mittlere Ebene ist die Ebene der Einzelschule (Schule Nottwil). Die Schule Nottwil macht jährlich in einem Teilbereich eine Selbstevaluation, dazu führt die Fachstelle Schulevaluation ca. jedes vierte Schuljahr eine Fremdevaluation durch.
Die dritte Ebene umfasst die einzelne Lehrperson. Die Einzelschule organisiert innerhalb der Q-Gruppen (Qualitätsgruppen) die Qualitätskontrolle. Daneben führt die Schulleitung mit Unterrichtsbesuchen und Mitarbeitergesprächen die Fremdkontrolle der Unterrichtsqualität durch.

Rauchen

Im Schulhaus und auf dem Schulareal herrschen für alle Personen Rauchverbot!

Repetition

Über freiwillige Repetitionen entscheidet in der 1. und 2. Klasse die Klassenlehrperson, ab der 3. Primarklasse die Schulleitung. Lernende, die wegen Nichterfüllen des erforderlichen Notendurchschnittes repetieren müssten, werden gemäss „IF-Konzept“ [396 KB] zuerst vorbeugend mit IF-Unterricht unterstützt. Reicht diese Hilfe nicht, werden Lernzielanpassungen vorgenommen.
Die Eltern müssen durch die Klassenlehrperson bis zum 30. April des jeweiligen Schuljahres über eine mögliche Repetition Ihres Kindes schriftlich informiert werden.
Für die Sekundarschule gelten spezielle Regelungen, die in der „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden in der Volksschule“ nachgelesen werden können.

Schnupperlehre

In der 8. Klasse ist jedes Schuljahr eine spezielle Berufswahlwoche eingeplant, in der alle Lernenden „schnuppern“ müssen.
Daher ist das „Schnuppern“ während der restlichen Unterrichtszeit in der Regel nicht möglich. Kann der/die Lernende nachweisen, dass das Schnuppern nur in der Unterrichtszeit möglich ist, so wird auf Jokertage verzichtet. Schnuppern während der Unterrichtszeit erfordert ein schriftliches Gesuch mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.

Schulbesuchstage

Es finden jährlich offizielle Schulbesuchstage statt. Unsere Türen stehen für Besuche aber immer offen.

Schuleintritt

Die Eltern können im gemeinsamen Gespräch mit der Kindergarten-Lehrperson entscheiden, ob das Kind nach dem obligatorischen Kindergartenjahr in die 1. Klasse eintritt oder den Kindergarten ein zweites Jahr besucht. Sind sich die Parteien nicht einig, entscheidet die Schulleitung.
Kindergarteneintritt siehe „Kindergarten“.

Schulhausordnung

Die Punkte der Schulhausordnung regeln das Zusammenleben auf dem Schulareal.
Allgemeine Punkte:

Fairness / Ehrlichkeit
- Faires Miteinander macht Spass!
- Unsere Lernenden vermeiden Beschädigungen. Allfällige Schäden werden gemeldet.
- Rücksichtnahme ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Verhalten in der Pause
- Unsere Pausenplätze bieten allen vielfältige Möglichkeiten.
- Auftretende Streitigkeiten tragen wir gewaltfrei aus oder holen Hilfe bei der Pausenaufsicht.
- Während der Pausenzeiten bewegen wir uns nur mit den Füssen fort.

Verhalten im Schulhaus
- Aus Rücksicht auf die übrigen Klassen verhalten wir uns in den Schulhausgängen ruhig und kollegial.
- Für Raufereien und Kräftemessen sind die Schulhäuser der falsche Platz.

Umgang mit eigenem und anderem Material
- Mit Material aller Art gehen wir mit Sorgfalt um.
- Niemand bedient sich ohne zu fragen.
- Ausgeliehenes Material geben wir zurück, wie wir es erhalten haben.

Schulhausareal
- Westliche Grenze: bis zur Oberdorfstrasse
- Nördliche Grenze: bis Abzweigung Sigristenhaus
- Östliche Grenze: bis zum Zaun
- Südliche Grenze: bis zum Zaun Familie Stutz und Fahrweg

Während den Unterrichtszeiten gehören auch die Sporthallen Kirchmatte und Sagi, sowie deren Aussenplätze und die Fusswege von Schulhaus zu den Sporthallen zum Schulareal. Die Schulleitung behält sich kurzfristige Änderungen vor.

Fortbewegungsmittel (siehe Schulordnung)
-
Velos und Mofas werden von Lernenden, die vom Zentrum Sagi her zur Schule kommen, im Sagi-Velokeller bzw. im Veloständer Kirchmatte parkiert. Auf dem Schulareal werden nur Fahrräder und Kickboards von Lernenden vom Notteler Berg bzw. aus der Richtung Grundacher abgestellt.
- Lernende, die mit fahrzeugähnlichen Geräten zur Schule kommen, haben zusätzlich normale Schuhe dabei.
- Nach der Schule sind auf den Pausenplätzen Inline Skates, Kickboards, Rollbretter etc. erlaubt. Velos und Mofas sind auf dem unteren Pausenplatz verboten.
Achtung: In der Passerelle bewegen sich zu jeder Zeit alle zu Fuss.

Sicherheit und Sauberkeit
-
Das Schneeballwerfen ist nur auf den unteren Pausenplätzen erlaubt.- Das Schulhaus betreten wir mit sauberen Schuhen und trockenen Kleidern.
- Das Schulhausareal bleibt frei von Feuerzeugen, Feuerwerks- und Knallkörpern sowie Konfettis.
- Gebäudeteile und Inventar beschreiben und besprayen wir nicht! Wir benutzen Papierkörbe und Abfalleimer.

Spezialräume
- Das benötigte Material wird unter Aufsicht der Lehrperson bereitgestellt und am Schluss wieder an seinen Platz versorgt.
- Wir verlassen diese Räume am Schluss geordnet und aufgeräumt.

Schulordnung

Die Schulordnung [941 KB] regelt das Zusammenleben aller Personen der Schule Nottwil. In ihr sind folgende Punkte geregelt:

Schulzeiten
Schulareal
Urlaub von Lernenden
Veloordnung
Disziplinarmassnahmen

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist zuständig für die Abklärung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei erzieherischen, psychischen und schulischen Problemen. Er klärt auch Fragen im Zusammenhang mit der Schulwahl im Volks- und Mittelschulbereich ab. Zudem ist er Auskunfts- und Informationsstelle bei allgemeinen Erziehungs- und Bildungsfragen.

Zielgruppe:
Eltern, Lehrpersonen, Kinder, Jugendliche und Behörden

Anmeldung:
Schulpsychologischer Dienst Sursee
Eltern, Kinder und Jugendliche können sich direkt anmelden, Lehrpersonen dürfen Kinder nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten zu Abklärungen anmelden. (Die Schulleitung kann auf Antrag der Lehrperson eine Abklärung anordnen).

Dauer:
Je nach Bedarf, durchschnittlich 4-8 Std., resp. 1-3 Sitzungen

Schulreisen, Exkursionen und Schulverlegungen

Für Schulreisen „Reglement über Schulreisen, Exkursionen und Schulverlegungen“ [26 KB] erlassen hat.

Schwimmunterricht

Der Schule Nottwil stehen im Hallenbad SPZ vier Blöcke Schwimmlektionen zu 2 Lektionen zur Verfügung. Jede Primarklasse hat 8-10-mal Schwimmen. Der Schwimmunterricht findet zusammen mit einer Schwimmlehrperson statt. Der Schwimmplan regelt den Unterricht der einzelnen Klassen. In der Woche, in der eine Klasse Schwimmen hat, finden nur 2 Sportstunden statt.
Lernende des Kindergartens und der 1./2.Primarklassen werden je nach Schulweg mit dem Schulbus ins SPZ und/oder umgekehrt gefahren.

Das Freibad Nottwil hat keinen Bademeister. Darum ist es dem Kindergarten und den Unterstufenklassen aus Sicherheitsgründen verboten, hier in Nottwil in die Badi zu gehen. Bei allen anderen Klassen, auch auf Schulreisen, Exkursionen etc., muss mindestens eine erwachsene Person, die über die entsprechende Ausbildung (gültiges Brevet Basis Pool der SLRG) verfügt, den Schwimmbetrieb überwachen.

Stundenplan

Die Schulpflege hat ergänzend zur Wochenstundentafel (WOST) ein Stundenplanreglement erlassen, das für die Erstellung der Stundenpläne verbindlich ist.
Der Stundenplan muss den Eltern und den Lernenden vor den Sommerferien bekannt sein.

Traditionen

Traditionen sind uns wichtig. Im Schul- und Jahresprogramm werden sie berücksichtigt.

Übertrittsverfahren

Die Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarschule/das Langzeitgymnasium bzw. von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium sind in der Verordnung über die Übertrittsverfahren der Volksschule geregelt.

Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten sind verbindlich. Sie sind in der Schulordnung [941 KB] aufgeführt.

Urlaube von Lernenden

Urlaube von Lernenden werden von der Lehrperson und der Schulleitung nach den Richtlinien der Schulordnung [941 KB] beurteilt. Wir unterscheiden darin unbegründete Urlaube (Urlaubsformular [26 KB] ) und allgemein anerkannte Absenzen.
Urlaubsgesuche und Dispensationsgesuche sind jeweils schriftlich an die zuständigen Personen zu richten.

Spezialfall:
- Unmittelbar nach den Sommerferien wird kein Urlaub gewährt.
- Schnuppern siehe Schnupperlehre

Dispensation von einzelnen Fächern: Schulleitung
Dispensation kath./ref. Religionsunterricht: Pfarreileitung

Velo

Alle Kinder können mit dem Velo zur Schule kommen. Die Lernenden, deren Schulweg 1 km übersteigt, erhalten einen reservierten und nummerierten Parkplatz zugeteilt. Die Schulleitung empfiehlt den Lernenden, deren Schulweg weniger als 1 km beträgt, zu Fuss in die Schule zu kommen. Genauere Punkte sind in der Schulordnung [941 KB] aufgelistet.
Wird das Velo während der Unterrichtszeit benützt, tragen alle Lernenden einen Helm, der von der Schule ausgeliehen werden kann.

Versicherungen für Lernende

Die Lernenden sind nicht über die Schule unfallversichert. Die Eltern des verunfallten Kindes melden den Unfall der eigenen Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist. Die Kosten werden von der Krankenkasse getragen.

Zahnarzt

Die Eltern können selber entscheiden, ob ihr Kind den jährlich obligatorischen Untersuch beim Schulzahnarzt oder beim Privatzahnarzt machen lässt. Die Kosten für den obligatorischen Reihenuntersuch beim Schulzahnarzt werden von der Gemeinde Nottwil übernommen. Die Kosten für den Privatuntersuch müssen von den Eltern selber getragen werden. Die Eltern erhalten jeweils anfangs Schuljahr einen Brief mit diesen Informationen. Die Bestätigung des durchgeführten Untersuchs beim Privatzahnarzt muss bis Ende Februar des laufenden Schuljahres an die Klassenlehrperson abgegeben werden. Diejenigen Kinder, die keine Bestätigung abgeben, werden in den Monaten März-April automatisch zum Untersuch beim Schulzahnarzt (Dr. Winkler, Nottwil) aufgeboten.
Die Lehrpersonen organisieren für ihre Klassen den Untersuch.
Nach Abschluss der Behandlung beim Privatzahnarzt muss das Zahnbüchlein der Klassenlehrperson abgegeben werden.

Zahnhygiene

Sechsmal jährlich werden die Lernenden von einer Fachperson in Zahnhygiene unterrichtet. Ein wichtiger Bestandteil dieses Unterrichtes ist die Prävention von Karies und weiterer Zahnkrankheiten.

Zeugnisse

In den beiden ersten Jahren der Primarschule werden die Lernenden nach GBF beurteilt. Ab der 3. Klasse werden die Lernenden mit Noten beurteilt.
Die genaueren Einzelheiten sind in der kantonalen „Verordnung über die Beurteilung der Lernenden“ festgehalten.

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